Zu der Website Zimmersuche24.com wurden insgesamt 109 Bewertungen abgegeben. Nachfolgend sind die neuesten Bewertungen aufgelistet.
5 Sterne |
|
2 Bewertungen |
4 Sterne |
|
3 Bewertungen |
3 Sterne |
|
0 Bewertungen |
2 Sterne |
|
1 Bewertungen |
1 Sterne |
|
103 Bewertungen |
Teilen Sie Ihre Erfahrungen:
Zwei Tage nach dem Telefonat habe ich erstmal geschrieben:
Ich hatte Ihnen keine Erlaubnis gegeben, mich mit unerwünschten Werbeanrufen zu belästigen!
Ich stelle hiermit ein Auskunftsbegehren nach § 32-35 Datenschutzgesetz.
Woher haben sie meine Daten ?
Ich erbitte Ihre Antwort bis spätestens XX.XX.XXX per Post - von Ihnen persönlich unterschrieben. E-Mail wird nicht akzeptiert,
Ferner fordere ich sie zur sofortigen Datenlöschung auf.
Ich behalte mir vor Strafanzeige gegen Sie zu stellen, Schadensersatzklage gegen Sie zu führen, mich bei der Bundesnetzagentur und beim Datenschutzbeauftragten zu beschweren (mit dem Ziel: Abschaltung Ihrer Homepage), ferner eine Abmahnung ggf. mit einstweiliger Verfügung gegen Sie zu erwirken!
26 von 27 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Absolut unseriös. Versuchen jetzt mit Inkasso-Schreiben etc. mich zur Zahlung zu bewegen.
Mehrmals per Einschreiben der AVAS mitgeteilt, dass ich keinerlei kostenpflichtigen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe und auch keinen abschließen werde. Nach diesem Telefonanruf habe ich seitdem nur eben diese Rechnungen erhalten. Emails habe ich nicht erhalten.
Werde das Ganze jetzt an einen Rechtsanwalt übergeben. Gibt es hier eine Empfehlung? Da diese Firma anscheinend seit Jahren mit dieser Masche Geld macht müßte es doch schon Anwälte geben, die mit dieser Firma und deren Machenschaften Erfahrung hat.
22 von 22 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ganz mieser Laden. Legen es nur darauf an 2 Jahres Verträge zu verkaufen. Bei uns abe ran die Falsche gekommen. Schickten irgendwas zu, wo man sich einloggen sollte ,damit der Vertrag wirksam wird. Habe ich nicht gemacht und trotzdem kam irgendwann eine Rechnung über mehrere hundert Euro und Mahnschreiben und-mails. Zwei Faxe hingeschrieben.Zustandekommen eines Vertrages bestritten und Zahlung verweigert und seitdem ist seit Monaten Ruhe.
16 von 17 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
leider gibt es keine 0 Sterne!
wie immer gleiche Vorgehensweis - Anruf - Vertragzusendung mit Widerrufsformular - dann Bekanntgabe dass Widerruf nicht gültig ist .....bla-bla-bla
und das bei einer 75jährigen Frau, die gar nicht auf das Internet zugreifen kann.
Äußerst UNSERIÖS!
12 von 12 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Aufdringlicher Telefonanruf mit vielen Versprechungen . . .
Die etwas fragwürdigen AGB werden erst mit inkrafttreten übermittelt.
Kündigung wird in meinem Fall mehrfach verweigert.
Zudem ist die angeboten "Dienstleistungs Internetseite" fasst leer bzw. mit Angeboten ohne Namen und Daten, bis auf die eigene gerade für die Testphase erstellte Seite.
13 von 13 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Finger weg von dieser Firma.
Sehr sehr unseriös.
Man wird angerufen dann kommt eine
E-mail und eine Rechnung.
Und man hat angeblich einen Vertrag für zwei Jahre abgeschlossen.
Inschwischen haben wir einen Anwalt eingeschaltet.
Zimmer24 bzw. Firma Avas ist ein und dieselbe Firma.
Beide gehören einem Jürgen Scholz.
Das Netz ist voll von negativen Erfahrungen.
20 von 21 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Die Fa. Zimmersuche24.com macht telefonisch Angebote kostenlos Inserate auf Ihrer Internetseite einzustellen. Ich habe mir den Internetauftritt angesehen und habe per e-mail mitgeteilt, dass ich keinen Gebrauch von dem Angebot machen möchte. Daraufhin wurde mir per mail mitgeteilt, daß man nur Kündigungen per Post akzeptiert. Das habe ich auch getan. Man bestreitet den Brief erhalten zu haben und verlangt eine Zahlung von 467,69.
22 von 23 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe einen Tag nach Kontaktaufnahme, am 01.09.2021, ging von der Firma aus, einen schriftlichen Widerruf mit Unterschrift eingereicht. Ich hatte eine Email mit Unterschrift gesendet und bekam dann einen Brief der Ablehnung, weil ich nicht unterschrieben, Form nicht eingehalten hätte bla,bla, bla,bla.. Daraufhin habe ich noch einmal einen Widerruf per Mail und einen Brief abgeschickt. Jetzt am 30.11.2021 kam eine Rechnung von der Firma von 284,89€. Sie begründen jetzt, mal was ganz neues, einen Widerruf gibt es nicht. Ich hätte eine Kündigung schreiben müssen. Also nicht mehr Unterschrift , jetzt war es ein Form Fehler. Ich werde mich jetzt an die Polizei wenden und dem Unternehmen Betrug vorwerfen. Und dann gibt es auch noch das Internet, wo viele Vermieter auf uns warten, die gewarnt werden wollen. Das wird wohl die größte Strafe für diese Firma sein.
32 von 32 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich schließe mich ausdrücklich den schlechten Bewertungen an. Nach dem X. Anruf, Mobil, ich auf der Autobahn, hatte ich einen schwachen Moment und habe es zugelassen, mir Informationsmaterial zu senden, um es in Ruhe zu prüfen. Die Mail landete irgendwo und dann kam eine Rechnung..... und man war Vertragspartner....so möchte ich mein Geld auch verdienen.
15 von 15 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Mich hat’s auch erwischt ich habe der Dame am Telefon ausdrücklich gesagt das ich kein Abo , nix was sich automatisch verlängert oder Ähnliches möchte und wenn ich Anfragen bekomme könnte man über weiteres sprechen ihre Antwort war: nein das können sie dann ja hinterher entscheiden ! Meine Daten hatte sie von einem anderen Portal
Da mich dieser Anruf auch nicht weiter interessiert hat weil ist ja kein Abo habe auch mein email Postfach nicht wirklich gecheckt und die email ist unter gegangen wo alles drin stand was ihr ja kennt …leider Frist verknackt nicht geckündigt und Zack kam die Rechnung 4..€fürs premium bis dato keine Anfragen nix aus der Richtung und jetzt das erste mal die email geöffnet nächster Schritt war verbraucherzentrale-Formular Vorlage genutzt wiedersprochen ,angefochten und mit dem Satz hilfsweise kündige ich diesen Vertrag…Die Antwort war klar nicht gekündigt in der frisst bla bla bla wir beziehen uns auf Gespräch bla bla bla .
jetzt nochmal ich habe ausdrücklich gesagt was ich Nicht will die Dame lügt und legt ein Konto an mit dem Wissen das sie mir etwas anbiete was ich ausdrücklich nicht möchte!
Was tun ? Hab ich jetzt Pech weil ich etwas was ich ausdrücklich nicht wollte und nie benutzt habe nicht rechtzeitig gekündigt habe ?
14 von 14 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo zusammen,
auch wir wurden gestern angerufen und haben angeblich einer Testphase zugestimmt. Nun sitze ich über dem Kündigungsschreiben, welches ich per Einschreiben versenden werde und bin mir nicht sicher, ob ich eine "kündigungswirksame" Formulierung gewählt habe. Darf ich Euch um Hilfe bitten indem ihr euren Inhalt des Kündigungsschreibens hier mit mir teilt?
Vielen Dank im Voraus
5 von 5 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Moin zusammen,
Wie den meisten hier erging es mir auch- Anruf;Testphase und Rechnung- trotz Wiederspruch. Danach Post vom besagten Anwalt...
Mittlerweile schon wieder 5 Anrufe gehabt teilweise mit Magdeburgernummer teilsweise sogar aus dem Ausland. Sobald man erwähnt das man bereits Klage eingereicht hat und das die Masche Betrug ist wird sofort aufgelegt.
Wir erarbeiten zur Zeit mit dem Oberlandesgericht Nauenburg, und dem TV Team vom Kabel 1 "Achtung Abzocke " daran der Firma endlich ein Ende mit der Masche zu setzen. Mittlerweile haben wir eine Sammelklage mit mehr als 800 Personen die Klagen....
40 von 40 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Genauso geht es mir!!!
Auch ich habe eine Rechnung bekommen, die nicht berechtigt ist.
Ich habe dem Mitarbeiter am Telefon gesagt, dass ich mir erst einmal das Portal anschaue. Schon kam ein Vertrag über eine Testphase. Ich habe am nächsten Tag einen Widerspruch per Einschreiben losgeschickt.
Vier Wochen später kam eine Rechnung, die ich nicht bezahle.Soll ich zur Polizei??
14 von 14 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch ich habe am 25.08.21 eine Rechnung in Höhe von 713,29 von Zimmersuche24.com bekommen, obwohl ich den Vertrag direkt am nächsten Tag per E-mail widerrufen habe (also innerhaleb der "Testphase").
Ich habe jetzt Widerspruch dagegen gelegt. Bin gespannt was dabei heraus kommt.
Falls Intersse besteht, können mehrere von uns dagegen rechtlich vorgehen.
18 von 18 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe viele schlechte Erfahrungen mit Buchungsportalen gemacht, aber dieses Portal funktioniert gut, nichts besonderes, aber es macht seinen Job. Bis jetzt fühle ich mich mit dem Portal ganz wohl!
2 von 18 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe heute zum wiederholten Mal einen Anruf dieser Sseite erhalten. Eine schlecht deutsch sprechende Person mit diversen Geräuschen im Hintergrund will einem einen Eintrag in einem vollkommen unbekannten Ferienhausportal andrehen. Hab mal wieder nach 30 Sekunden aufgelegt. Wenn jetzt irgendeine Rechnung, Mahnung, oder sonst was kommt, bleibe ich vollkommen gelassen. Auch Anwaltsschreiben interessieren mich nicht. Die müssen einen Vertragsabschluss nachweisen - Basta. Das können die nicht, wenn man nichts zugesagt hat. Kein Gericht der Welt wird dieser Firma Recht geben. Ich würde ganz entspannt den Gerichtstermin abwarten. Der wird definitiv nicht kommen.
18 von 19 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo Liebe Mitleidende,
selbes Spiel wie bei allen anderen auch: Angebot einer Testphase, dann Kündigung der Testphase nach ca. 1,5 Wochen, Rückmeldung dass das nicht gültig ist weil Email ohne Unterschrift, nach Widerspruch der Rechnung dann Schreiben von RA Neuzerling.
ich bin Unternehmer, weshalb ein verweis auf Kaltakquise bzw. Widerrufsrecht 2 Wochen nicht zieht, daher andere Seiten nötig.
Hier der Brief den ich verfasst habe in voller Länge, was alle Hinweise und Ideen der Nutzer hier zusammenfasst (DANKE dafür!!!):
Absender
Empfänger
Datum
In Sachen Aktenzeichen ABC
Widerspruch zur Forderung von Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH
RechnungsNr. 1234534 vom XX.YY.2021
Sehr geehrter Herr Neuzerling,
Hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung aus Ihrem Schreiben vom XX.YY.2021 sowie der darauf basierenden Rechnung, da es aus folgenden Gründen keine Anspruchsgrundlage gibt:
1. Der Vertrag wurde unter Nutzung einer zweiwöchigen Probephase eingeräumt, die anschließend in der Mail der AVAS Marketing + Consulting GmbH vom XX.YY.2021 wiederum als nicht gültig erklärt wurde (mit Hinweis auf den Unternehmerstatus). Eine Buchung des Service hätte nicht stattgefunden, wenn wir darüber eindeutig aufgeklärt worden wären. Es gibt zwei Gesprächszeugen, die die Zustimmung unter Nutzung der Probephase bezeugen können. Es kam folglich nie ein Vertrag zustande, da es keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen gab.
2. In den offiziellen Widerrufsbeleherungen die die AVAS Marketing + Consulting GmbH bei Beginn der vermeintlichen „Testphase“ sendete, ist die Form des formlosen E-Mail-Widerrufs aufgeführt. Ein Verweis auf eine Formbindung mit Unterschrift ist nicht erkenntlich. Ebenfalls war weder im Telefonat, noch war im Eröffnungsschreiben nicht erkenntlich, dass es unterschiedliche Prozedere bei Verbrauchern oder Unternehmern geben soll. Eine Abweisung des rechtzeitig per Mail versendeten Widerrufs ist daher nicht gültig. Außerdem wurde die geforderte Schriftbindung mit Signatur anschließend auf Bitten der AVAS eingereicht.
Aufgrund des uns entstandenen Aufwandes, sehen wir uns gezwungen diesen Vorgang bei der KriPo anzuzeigen sowie Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer über Ihre Tätigkeiten mit Verdacht auf Betrug anzuzeigen. Gleichzeitig informiere ich das zuständige Landgericht über den Vorgang der AVAS in Zusammenhang mit Ihnen.
Wir erwarten Ihre Antwort zum Verfahren bis zum XX.YY.2021 (in zwei Wochen) und definieren als Form einen unterzeichneten Brief per Post. Sollten wir weder innerhalb der gesetzten Frist noch in der geforderten Form eine Antwort Ihrerseits erhalten, sehen wir den Fall als erledigt und gegenstandslos an.
Hochachtungsvoll
UNTERSCHRIFT
i.A. Vor-nachname
***************************************************
Wichtig:
- Immer Fristen setzen und rechtzeitig auf Fristen reagieren!
- Nie ICH-Botschaften sondern immer WIR
- Immer Fragen stellen
- Nicht bezahlen
Ich halte euch auf dem laufenden wie es weiter geht und bin gespannt ob auch hier der Vorgang aufgrund der Drohungen gegenüber den Behörden eingestellt wird.
Beste Grüße und ganz viel Kraft euch allen!
Karli
36 von 36 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
039155721386 bot mir Heute per tel. Kaltakquise (unerlaubt) den kostenlosen Eintrag meiner Ferienwohnung in Zimmersuche24.de an. Als sie (chin. Frauenstimme) nach meiner Postadresse fragte, dämmerte es mir und ich fragte, was nach der Testphase passiert. Wenn ich nicht kündige, wird der Vertrag kostenpflichtig. Ich habe daraufhin sofort wieder von dem Angebot Abstand genommen. Das war ein sehr hinterhältiges Gespräch, bei dem ich meine persönl. Daten preisgab. Sollte das weitergespielt werden, erstatte ich Anzeige.
10 von 10 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Aufpassen die rufen an und schließen selber ein Vertrag ab in deine Namen !!!
Du Muss die keine Adresse keine Namen geben und trotzdem stehst mit ein Rechnung da !!!
Wo sind die DSGVO Richtlinien???
3 von 4 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe mit keine geschprohen und kein Vertrag abgeschlossen und schickt mir über 400 Euro Rechnungs kosten, ich habe Anzeige bei polizei erstellt und werde nie in mein Leben bezahlen,und muste gesetzlich was tuhen weil ich wundere mich wie kann in Deutschland so passieren Leute ohne nix zu machen und ohne Unterschrift über email Rechnungen zu erstellen
5 von 5 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Seid 20.05 bis 20.6.21 Kostenloser Werbungseintrag.. Am 12.06.21 perr E-mai gekündigt, kündigung nicht Akzeptiert da keine briefliche Kündigung und kündigung 14 Tage vor Ende des Kostenlosen Eintages. Die Verwertung des Aufzeichnungsgespräches, ich wurde Angerufen und habe sofort gesagt das wir das Gespräch aufzeichnen und sie das auch dürfen. Bei meiner Kündigung wurde gesagt ,das ich das Gespräch nicht hätte aufzeignen dürfen. Ich wäre gerne bereit eine Klage mitzutragen.
6 von 6 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Auch ich muss mich leider mit der AVAS UG herumärgern. Ich habe nie einem kostenpflichtigen Vertrag zugestimmt. Nach dem Inkasso Brief warte ich nun auf einen gerichtlichen Mahnbescheid.
8 von 8 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich muss mich leider auch mit zimmersuche24 rum ärgern, im Juni das besagte Telefonat mit Werbung für 3 monate kostenlosen Eintrag etc. klar nimmt man gerne an, es wurde bei dem Gespräch nicht erwähnt das der Eintrag nach 3 monaten kostenpflichtig wird, er sagte nur das ich die Zugangsdaten per Email erhalte, bis heute nichts gekommen. Als nächstes kam die Rechnung von 427,69€ für Premium für dieses und nächstes Jahr.
Ich rief dort sofort an um dies zu klären, da sagte mir eine unfreundliche Dame das ich dem kostenlosen Eintrag zugestimmt hätte gemeinsam mit meinen Mann, was schonmal nicht stimmt, da ich defintiv das Gespräch alleine geführt habe. Sie behauptete das mir die Zugangsdaten (Vertragsunterlagen) am 10.06.20 per Email zugegangen sind und Sie dafür Nachweise vom Mailserver hätte. Ich weiss zu 100% das ich keine Email erhalten habe weil ich jeden Tag mein Postfach checke, auch den Spam Ordner. Somit ging das erste Einschreiben raus wegen arglistiger Täuschung und widersprach der Verarbeitung sämtlicher Daten und Bilder zu unseren Ferienwohnungen. Danach kam von zimmersuche24 nur per Email zurück das Sie meine Daten gelöscht haben, ich aber nicht von der Zahlungsverpflichtung entbunden bin, und wenn ich nicht zahle ein Brief vom Inkasso Unternehmen kommt. Heute war es dann soweit, der Brief vom Inkasso Büro ETI experts ist da, mittlerweile soll ich 537,89€ zahlen, und nartürlich die Drohung auf SCHUFA Eintrag. Ich machte direkt ein Einschreiben fertig zwecks Unberechtigter Forderung und fechte den Vertrag mal wieder an. So mal sehen wann das nächste kommt, es wird aufjedenfall nicht gezahlt!!!!!!!!!
37 von 37 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Trotz rechtzeitiger Kündigung und rechtsgültig mit Einschreiben wird von AVAS (UG) = zimmersuche24) die Kündigung nicht anerkannt.
8 von 8 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo mir ging es genauso. Wurde am Telefon von einem Mitarbeiter ,Name konnte ich nicht verstehen , dummerweise habe ich nicht nochmal nach gefragt. Dachte für 4 Wochen kannst es ja versuchen . er gab mir zu verstehen , dass ich innerhalb 14 Tagen widerrufen kann , das ich auch zuerst fristgerecht per-Mail gemacht habe.Und diesbezüglich um eine Bestätigung bat. Leider wurde dies ignoriert. Nach einem Anruf meiner seits, wurde mir von einer Dame gesagt ich hät eine Kündigung schicken müssen mit Unterschrift. Die Unterlagen des Vertrags kamen sofort per E- Mail , dabei auch ein Formular mit einem Widerrufmuster.
Nun frage ich mich warum nicht ein Formular für eine Kündigung: ?
Also ich kann nur warnen ,lassen sie sich nicht auf diese Telefongespräche ein.
20 von 20 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe trotz schriftlicher (per Einschreiben mit Rückschein) Untersagung weitere Werbeanrufe erhalten, werde nun gerichtlich dagegen vorgehen.
14 von 15 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Mich haben die Werbeanrufe für zimmersuch 24
15 von 16 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Anfang Dezember 2019 wurde ich von einem Mitarbeiter von Zimmersuche24, vielleicht hat er sich auch mit AVAS Marketing gemeldet, so genau weiß ich das nicht mehr, telefonisch kontaktiert. Dummerweise habe ich mich auf einen kostenlosen Testmonat eingelassen, weil ich dachte, das kündige ich gleich nach Veröffentlichung und damit ist es erledigt.
Bekam per Mail dann auch alle Infos. Kündigungsschreiben hatte ich fristgerecht abgeschickt und dennoch kam nach dem Monat die Forderung des Jahresbetrages in Höhe von 284,89€ für den Premiumeintrag. Wie befürchtet bei solch unseriösen Unternehmen, wie dieses von Geschäftsführer Jürgen Scholz, wird die Kündigung ignoriert und man hat den Ärger. Kann also nur raten, sich auch auf keinen kostenlosen Testeintrag einzulassen. Sofern ihr Mitglied in einem Tourismusverband seid, informiert diesen, damit er auch seine anderen Mitglieder davor warnen kann. Buchungen werdet ihr über dieses Portal sicherlich keine bekommen.
25 von 25 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich kann nur ausdrücklich warnen vor zimmersuche24. Die Firma ruft 4 x im Jahr bei mir an und teilt mit, meine FeWo sei gelistet. Bevor die Gegenseite mit schlechtem deutsch weiterreden kann, bekomme ich immer einen Wutanfall verlange, da keinerlei vertragliche Beziehungen bestehen, mich auf der Stelle aus der Listung heraus zu nehmen. Dann hänge ich auf. Mit denen reden bringt überhaupt nichts. 3 Monate später der nächste Anruf ...
17 von 17 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe vor einem Jahr dasselbe durchgemacht wie so viele andere Betroffene: Anruf von zimmersuche24 erhalten, Probeeintrag abgelehnt, Rechnung trotzdem bekommen (es gab weder einen Eintrag noch einen Vertrag), Mahnungen und Anwaltsschreiben erhalten, Vergleichsangebot 50 % usw. Jedes Mal dagegen angegangen, Rechnung nicht bezahlt. Irgendwann hörte der Terror auf, zum Glück.
Gestern erhielt ich von AVAS/zimmersuche24 – genau nach einem Jahr – eine Rechnung über € 284,89 für einen (angeblichen) „Premium-Eintrag“ bis zum 01.12.2019, den es jedoch nicht gibt und den ich ja auch nicht haben will. Ich habe die Rechnung, die ich natürlich ebenfalls nicht bezahlen werde, per Einschreiben/Rückschein zurückgeschickt und die Löschung sämtlicher über mich und unsere Ferienwohnung gespeicherten Daten verlangt.
Dieses unseriöse (milde ausgedrückt) Unternehmen verschickt Rechnungen, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird. Ich kann ebenfalls nur sagen: Sofort auflegen, wenn sich AVAS/zimmersuche24 bei Ihnen meldet für einen kostenlosen Probeeintrag. Man setzt sonst eine Routine in Gang, zu dem einem das Zauberwort fehlt, wie man sie stoppen kann. Das Unglück nimmt dann, falls man nicht zahlt, seinen Lauf bis zum Gerichtsprozess, den man möglicherweise noch verliert.
50 von 51 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Da ich nie Verträge am Telefon abschließe, habe ich mich gewundert das ich von der Firma AVAS Marketing in D-39130 Magdeburg am 26.11. 2018 Rechnung bekam von 713,29 €, für einen Premiumeintrag vom 1.12.2018 bis 1.12.2019. Die Firma bietet telefonisch eine 2 monatige kostenlose Werbung an, wenn man dann nicht 14-Tage vor Ablauf der 2 Monate kündigt, bekommt man eine Rechnung für einen Premiumeintrag, ohne das über den Preis einmal gesprochen wurde, für mich Bauernfängerei und eine sehr unseriöse Machenschaft.
Am besten gleich auflegen, wenn Sie ein solcher Anruf bekommen.
22 von 22 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe am Telefon klar und deutlich gesagt, dass ich keine Testphase in anspruch nehmen möchte. Trotz allem wurde unser Haus mit falschen Preisen und alten Bildern präsentiert. Das habe ich heute, nach erhalt einer fetten Rechnung, herausgefunden.
Solltet Ihr einen Anruf erhalten, sofort auflegen !!!!!
28 von 29 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Mir ( Rentner mit einer Ferienwohnung ) erging es genauso.
Ich habe so reagiert :
Rechtsanwälte Neuzerling & Croll
Hagenstraße 63
D-39340 Haldensleben
Einschreiben mit Rückschein
Angelegenheit: Aktenzeichen xxx/yy
Forderung von Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH
Rechnung Nr. xxxxxxx
Ihr Schreiben vom xxxxxx
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen / Herren ,
mit Schreiben vom xx.09.2018 ( hier eingegangen am 04.Oktober.2018 ) fordern Sie einen Betrag in Höhe von € 397,40 von mir.
Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten und Mahnkosten.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
1. Sämtliche Telefonate mit Mitarbeitern der AVAS Marketing wurden von meinem Mann durchgeführt.
2. Ich habe AVAS Marketing nie eine Erlaubnis erteilt mich telefonisch zu kontaktieren oder mir irgendwelche Angebote bzw. Verträge zuzusenden. Auch habe ich nie AVAS Marketing eine Genehmigung erteilt meine Foto´s und/oder Texte zu verwenden oder im Internet zu veröffentlichen.
3. Mein Mann bat in dem Telefonat vom 28.06.2018 um eine angemessene Bedenkzeit und eine schriftliche Zusendung des telefonischen Angebotes für den kostenlosen Test-Eintrag in Zimmersuche24.com.
4. Ich habe umgehend , nach Erhalt des “Bestätigungsschreiben” am 01.Juli.2018 eine Email an AVAS Marketing geschrieben und von dem kostenlosen Testeintrag Abstand genommen. Auch habe mich nie bei Zimmersuche24.com registriert.
5. Ein Vertrag mit AVAS Marketing ist daher nie zustande gekommen.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei ( Creditreform etc. ) gemeldet werden darf.
Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.
Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen werden.
Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollständig widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich dauerhaft aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ich bin gespannt, wie man darauf reagiert - halte euch auf dem Laufenden.
30 von 32 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Riesiges Portal, der Einzelne ist nicht zu finden. Seit 11 Monaten Kunde aber keinerlei Nachfrage über dieses Portal.
Nicht empfehlenswert.
21 von 22 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich bin Vermieterin von Ferienwohnungen als Privatperson, das heisst ich habe kein Gewerbe. Mir ist es ähnlich ergangen wie den anderen Betroffenen, ein Anruf, der in der Eile angenommen wurde, ein Brief der Marketingagentur mit dem Hinweis im Kleingedruckten der Kündigungsfrist. Rein theoretisch hätte man sofort kündigen muss, als das Probeabo angefangen hat. Da frage ich mich, wie soll man ein Probeabo beurteilen, wenn man es nicht einmal eine Woche beobachten kann? Offensichtlich ist dies auch nicht Sinn und Zweck der Geschäftspraxis der Marketingagentur, sondern ein ganz anderer. Letztendlich habe ich die Frist um einen Tag versäumt, was sehr ärgerlich ist. Wenn ich allerdings hier lese, dass selbst eine rechtzeitige Kündigung (per Fax, was als zugestellt gilt) und als Einwurfeinschreiben und per mail nicht anerkannt wird, tröstet dies mich ein wenig. Rechtlich gesehen hat man also wenig Chancen. Ich habe meine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet, die mir zu einer Mediation riet und ich einen Teil der Rechnung für einen Premiumeintrag über 300 Euro zahlen musste ohne reelle Gegenleistung. Ein Premiumeintrag, der auch noch inhaltlich total falsch war, ein ganz anderes Ferienhaus als meines zeigte und keine für einen potentiellen Kunden interessante Beschreibung enthielt. Am Besten Beschwerde beim sächsichen Datenschutzbeauftragten wegen Herausgabe der persönlichen Daten und bei der Bundesnetzagentur einreichen wegen unlauterer Telefonwerbung. Je mehr Betroffene sich melden und Beschwerde führen, um so mehr Menschen sind gewarnt. Habe jetzt mit mehreren Betroffenen Kontakt, und die Vorgehensweise ist immer diegleiche: das Ziel scheint es zu sein, die Betroffenen einzuschüchtern und teilweise mit juristischer Unterstützung, einen großen Teilbetrag der Rechnung zu "ergattern". Die Klicks sind lt. dem Bericht von Stiftung Warentest wohl gekaufte Klicks in Bangladesch und Indien. Seriöse Buchungen sind daher wohl kaum in Sicht.
Für mich persönlich ist das am Rande der Legalität, nur leider wirklich am Rande, denn juristisch ist hier nicht viel auszurichten.
40 von 41 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Leider bin auch ich darauf hereingefallen.
Nach einem sehr obskuren Telefonat in dem ich lediglich die Unterlagen angefordert habe, wurde mir auch gleich ein Premiumeintrag untergeschoben.
Korrespondenz mit der Firma bringt leider überhaupt nichts.
Bin mal gespannt wie die Sache weiter geht.
Zahlen werde ich das freiwillig jedenfalls nicht.
27 von 30 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Sehr geehrte Damen und Herrn,
vielen Dank für die vielen Informationen und guten Ratschläge.
Ich bin Herbst 2017 von Zimmersuche24 einmal angerufen worden, habe aber keiner Testwerbung zugestimmt und trotzdem im Dezember eine Rechnung erhalten. Die habe ich aber nicht ernst genommen und erst als die Mahnung kam wurde ich aufmerksam. Habe ein Gewerbe angemeldet und bekomme viel Postwerbung.
In einer Mail-Antwort behauptet Jürgen Scholz von AVAS Marketing später, einer seiner Mitarbeiter hat in einem Telefonprotokoll bestätigt, dass ich einer Testphase zugestimmt habe. Das stimmt aber nicht, so dass meine Aussage gegen die eines abhängigen Mitarbeiters steht.
Mittlerweile bekomme ich schon Mahnbriefe von dem Inkassobüro Neuzerling&Co., die den Betrag jetzt aber auf das eigene Konto überwiesen haben wollen und mich mit der Androhung von Gerichtsverfahren und zusätzlichen Kosten unter Druck setzen möchten.
Ich habe jetzt jeweils eine Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt, Gerhart-Hauptmann-Str. 5, 39108 Magdeburg und an
die Staatsanwaltschaft in Magdeburg, Breiter Weg 203-206,39104 Magdeburg
gegen die Rechtsanwälte Neuzerling & Co geschickt und von beiden schon Antwort bekommen. Die helfen mir zwar nicht direkt, sie haben sich aber an Neuzerling & Co gewendet. Je mehr Leute sich beschweren desto besser.
Dem Rechtsanwälten Neuzerling & Co scheinen meine Beschwerden sehr unangenehm zu sein, so hysterisch wie sie mir geantwortet haben.
Meine Fragen:
An welche Behörden oder Institutionen kann ich noch Beschwerden schreiben? Je mehr Betroffene sich aktiv wehren, desto besser.
Angeblich ist Telefonwerbung ohne schriftliche Erlaubnis verboten. Wie ist es bei Gewerbetreibenden? Wer weiß darüber Genaueres, bzw. wo kann ich das nachlesen?
Wie sieht ein richtiger Mahnbescheid aus? Kann jeder einen ‚Bescheid‘ ausstellen, oder kommt der ausschließlich von einem Amt oder einer Behörde?
MfG
Ferien im Bay.Wald
19 von 20 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo, telefonisch wie bei allen anderen 4 Wochen Testphase, der ich gleich per mail einen Tag nach Erhalt der Rechnung widersprochen habe. Email angeblich nicht angekommen, bestehen auf Vertragseinhaltung bis 15.05.2019 und soll 284,89 € bezahlen.
18 von 19 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe heute ebenfalls einen Widerruf per Fax und E-Mail versendet. Testphase beginnt am 01.05.18 Nach den Kommentaren die ich hier gelesen habe, habe ich die Kündigung für die kostenfreie Testphase ebenfalls vorbereitet da ich nicht davon ausgehe das der Widerruf bestätigt wird. Naja mal abwarten. Geld gibt's auf jeden Fall nicht.
13 von 18 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Sehr unseriöse Firma, nur auf schnelles Geld aus, habe widersprochen, man verlangt Vetragseinhaltung für telefonisch verkaufte Leistungen, die nicht gewünscht sind, besteht auf Vertragsabschluss, aktzeptieren keinen Widerspruch
18 von 21 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Wir "Ferienhof Mies Steffenshof" wurden im November 2017 durch einen dubiosen Anruf geworben und bekamen daraufhin die Mitgliedschaft für 2 Monate auf Probe von Ferbruar bis April 2018. Die fristgerechte Kündigung wurde nicht akzeptiert da ich keine Lesebestätigung eingefordert hatte.
Jetzt sitze ich auf einer Rechnung von 427,69€ für ein Jahres-Abo.
16 von 16 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Im September 2017 wurde ich nachmittags, während einer Geburtstagsfeier, von einer Frau angerufen. Sie wollte mich / uns als Vermieter einer Ferienwohnung für "Zimmersuche 24" werben.
Ich erklärte ihr, daß der Zeitpunkt sehr ungünstig sei, darrüber zu reden.
Schließlich wollte sie mir Unterlagen zuschicken, die ich mir anschauen solle.
Die Unterlagen kamen wenige Tage später in Form eines "Premium-Vertrages"
Ich befand mich zu dieser Zeit im Urlaub. Meine Frau widerrief sofort per Email diesen Vertrag vorsichtshalber. Es wurde nicht geantwortet. Ein zweites Schreiben ebenfalls nicht beantwortet.
Telefonisch wurde mir auf Anfrage mitgeteilt, daß keine Mails angekommen seien.
Dann kam das Übliche:
Mahnung, Anzeige von mir wegen Verdacht des Betruges bei der Polizei in Magdeburg. Wieder Mahnung mit dem Vorschlag die Hälfte des Betrages zu zahlen. Wieder Zahlungsaufforderung, mittlerweile von 284,89 auf 399,72 angewachsen.
Warte jetzt den gerichtlichen Mahnbescheid.
Ich werde nicht zahlen und diesem Mahnbescheid widersprechen.
Es ist mir unverständlich, daß eine derartige Firma im Internet eine so lange Zeit ihr Unwesen treiben kann.
Allen Betroffenen rate ich, auch nicht zu zahlen und sich mit wenigen Sätzen in diesem Forum zu erklären.
37 von 40 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo habe das selbe problem lassen uns nicht klein kriegen auch nicht von den Rechtsanälten Neuzerling & Coll. wir werden anzeige machen und haben meldung bei Bürgel Inkasso gemacht
21 von 22 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Schön das hier zu lesen. Bin also nicht die Einzige der das passiert!! Habe dem Testeintrag- Vertrag 4 Wochen vorher gekündigt per Mail. Es wird bestritten, das diese Mail nicht angekommen ist. Welch ein Wunder- Briefe scheinen bei dieser Firma auch verloren zu gehen! Werde auch nicht zahlen.
Werde sehr interessiert dem Verlauf der Gerichtsverhandlung folgen und mir überlegen, ob ich nicht auch Anzeige bei der Polizei erstatte. Eine seriöse Firma erhebt auch keine 9% Verzugszinsen. Das sollte jeden stutzig machen.
Die Antworten auf meine Mails nach Rechnungserhalt und nochmaliger Kündigung sind sehr agressiv gehalten. So geht man nicht mit potentiellen Kunden um.
19 von 21 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo an alle Betroffenen und Interessierten,
nachdem wir nun zuerst ein Rechnung + Mahnung von AVAS Marketing über exakt 427,68 € und mittlerweile auch eine Zahlungsaufforderung von dem RA Neuzerling bekommen haben, finde ich sehr beruhigend, dass es noch viele Betroffen gibt.
Folgender Ablauf:
Wir haben nichts bestellt oder beauftragt von AVAS, aber von einer anderen Werbeagentur. Vermutlich haben sie daher unsere Daten.
Die erste Rechnung haben wir ignoriert und auf die Mahnung einen Widerspruch mit Androhung einer Anzeige geschrieben.
Nun kam der Brief vom Rechtsanwalt.
Meine Fragen:
Kann ich bei der Polizei Anzeige wegen versuchten Betrugs stellen?
Wir möchten es ohne eigenen Rechtsanwalt machen.
Wenn die von AVAS behaupten ich habe eine Vertrag mit ihnen geschlossen, was aber nicht stimmt, dann müssten doch die einen Beweis dafür vorlegen?
Viele Grüße
26 von 28 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Seit nunmehr 10 Monaten haben wir mit AVAS-Marketing (Betreiber von zimmersuche24.com) zu tun. Inzwischen warten wir nach dem erhaltenen Mahnbescheid - gegen den wir natürlich Widerspruch eingelegt haben -
auf die Ladung zur Gerichtsverhandlung, bei der wir von einem Rechtsanwalt vertreten werden.
Grund der Auseinandersetzung: Meine Frau hat nach einem Anruf (der übrigens, wie wir inzwischen wissen, von einem Callcenter aus Pristina/KOSOVO kam) einer Testphase zugestimmt und über 2 1/2 Wochen vor deren Ende schriftlich per Brief gekündigt. Anstelle der gewünschten Bestätigung kam eine Rechnung über 427,29 Euro. Bei einem sofortigen Anruf wurde erklärt, es sei keine Kündigung eingegangen und die Anzeige laufe nun 1 Jahr kostenpflichtig weiter.
Dieses scheint u.a. Methode zu sein, wenn ich mir die bereits eingestellten Bewertungen und Kommentare über dieses Unternehmen hier ansehe.
Unsere Strafanzeige, die wir gestellt haben, wurde bereits an die Staatsanwaltschaft Magdeburg - wo noch weitere anhängig sind -
weitergegeben.
Wir werden in diesem Forum berichten, wie unser "Fall" ausgegangen ist, wenn es zur Verhandlung - wovon wir ausgehen - kommt.
Unsere Empfehlung für Betroffene und Interessierte:
Durch Emails, Schreiben eines Inkassobüros, Rechtsanwaltes usw. nicht einschüchtern lassen und erst nach einem Mahnbescheid - dem man unbedingt widersprechen muss - reagieren.
WICHTIG: Jeder Betroffene sollte eine e i g e n e BEWERTUNG schreiben, seinen Fall hier schildern und Punkte vergeben. Das erhöht die Anzahl der negativen Bewertungen. Zusätzlich zur eigenen Bewertung sind natürlich auch Kommentare sinnvoll.
Leider muß man 1 Punkt vergeben, damit die Bewertung eingestellt wird.
O Punkte wären gerechtfertigt.
35 von 38 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo zusammen,
mit heutigem Datum habe ich eine Rechnung erhalten für eine "Leistung", die ich nie angefordert habe, sogar abgelehnt hatte. Bereits Ende 2016 hatte man den Versuch gemacht mich zu ködern. Damals fiel mir im Kleingedruckten auf, dass ich als Gewerbetreibender kein 14 tägiges Kündigungsrecht während der Probezeit gehabt hätte (oder so etwas ähnlich "Linkes"). Heute habe ich versucht die Firma unter der im Rechnungskopf angegebenen Nummer zu erreichen, die Nummer existiert nicht! Das sagt wohl mehr als 1000 Worte. Ich denke alle Opfer dieser Machenschaften sollten eine Anzeige bei der Staaatsanwaltschaft
erstatten.
28 von 28 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hier ein neuer "Fall" der erneut beweist, dass es Herrn Scholz nur darum geht, mit unverschämten Schreiben durch Druck zur Zahlung zu nötigen. Nachdem der Probemonat am 31.1.18 auslief und die Kündigung rechtzeitig per Einschreiben bei ihm eingegangen ist, bin jetzt schon am 16.2. bei der letzten Zahlungsaufforderung - dann kommt jawohl bald das Inkasso ....Ich denke, dass kann man nur sportlich sehen.
Werde gleich mal eine Anzeige erstatten.
25 von 27 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Mir ist es so ergangen wie den meisten anderen Leuten hier auch. Am 19.10.2017 wurde ich von ZS24 angerufen. Es wurde mir ein 4-wöchige kostenfreie Testphase angeboten, der ich dann auch zustimmte.
4 Wochen später erreichte mich eine Mahnung: Eine Rechnung über den ja anscheinend abgeschlossenen Jahresvertrag sollte 14 Tage nach dem Telefonat per Post bei mir angekommen sein und wurde von mir, da sie 1. mich nicht erreicht hatte und 2. nicht gewünscht war selbstverständlich nicht beglichen. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 427,69 €.
Daraufhin kündigte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag umgehend. Zudem wandte ich mich an den DEHOGA und an das WDR, die einen Fernsehbeitrag über meinen Fall veröffentlichen. Seitdem stehe ich beispielsweise mit Frau Liesel Zahn in Verbindung.
Inzwischen habe ich auch ein Forderungsschreiben von Rechtsanwalt Neutzerling-ZS24- erhalten.
Auch diesen Betrag werde ich nicht überweisen. Soviel steht fest.
27 von 28 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich gehöre zu den Betroffenen, welche die unberechtigten Forderungen von AVAS/zimmersuche24 nicht widerstandslos hinnehmen wollen. Ich habe noch nicht einmal dem Probeeintrag von 2 Monaten zugestimmt und trotzdem eine Rechnung v. 21.11.17 über 284,89 bekommen. Angeblich hat man mir am 25.09.17 einen Vertrag per Einschreiben geschickt, den ich aber nicht erhalten habe und dem ich sofort widersprochen hätte.
Meiner Aufforderung, die Rechnung auszubuchen, wurde natürlich nicht entsprochen. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der am 01.12.17 die Forderung von AVAS/zimmersuche24 abwies.
Danach kam gleich die „Letzte Mahnung“ v. 06.12.17 und 14 Tage später ein Vergleichsangebot, den Vertrag durch Zahlung von 50 % des Rechnungsbetrages sofort zu beenden. Darauf bin ich nicht eingegangen (ich zahle ja nicht für NICHTS).
Zunächst war noch nicht mal ein Eintrag unserer Ferienwohnung auf der Plattform von ZS24 vorhanden, als die Rechnung kam. Auf meine Nachfrage wurde schnell eine Site erstellt – mit Angaben und Fotos, die ohne meine Zustimmung meiner Homepage entnommen worden waren. Ein klarer Fall von Verletzung des Urheberrechts! Ich bat sofort um Löschung (was auch umgehend erledigt wurde), sollte die 284,89 aber trotzdem bezahlen.
Am 17.01.18 erhielt ich das Schreiben des Inkassobüros mit Zahlungsfrist bis zum 25.01.18. Inzwischen sind insgesamt 398,73 Euro aufgelaufen.
Schade um den Stern, den ich vergeben musste, damit mein Beitrag veröffentlicht wird. Er ist völlig ungerechtfertigt. Minus 5 wäre für diese "Unternehmer" angebracht!
25 von 26 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo zusammen, ...ich habe auch die selben Erfahrungen machen müssen und das Ende ist noch nicht in Sicht. Werbeanruf November 2017, Testeintrag für 2 Monate, ohne Bindung an einen Vertrag. Laut der Dame am Telefon wollte man mich dann kurz vor Ablauf der Testphase nochmals kontaktieren, um evtl. ein Jahr lang meine Anzeige zu schalten, wenn ich es möchte. Es wurden trotz mehrfacher Nachfrage von mir keine Preise genannt. Weiterhin fragte ich mehrmals nach, ob ich dann irgendwas kündigen müsste, wenn der Testzeitraum abgelaufen ist. Es wurde mir definitiv mit NEIN geantwortet.
Ich habe dem Testeintrag zugestimmt. Wenige Tage später dann der Jahresvertrag im Briefkasten. Sofortige Kündigung per Brief, Fax und Email. ...keine Reaktion der Firma .
Nun Ende Januar die Rechnung mit Androhung von 40 Euro pauschaler Strafe und wahnsinnigen 9,0% Zinssatz über dem Basiszins der deutschen Bundesbank, wenn man nicht zählt. Schon das allein ist ne absolute Frechheit. Das habe ich bisher unter keiner Rechnung gelesen.
Natürlich habe ich der Rechnung widersprochen, werde sie auch nicht zahlen und bei entsprechender Reaktion der Firma aus Magdeburg einen Rechtsanwalt einschalten und Anzeige erstatten.
...jeglichen schriftverkehr nur per Einschreiben senden, damit man einen Nachweis in der Hand hält.
Es lohnt kein Eintrag, da eh nix bei rumkommt. Es wäre echt sinnlos verschlossenes Geld.
Gut, das es wiederum Anwälte und Rechtsschutzversicherungen gibt, die man damit beschäftigen muss. So wird die Wirtschaft mit Vergabe von Aufträgen eben auch angekurbelt.
22 von 23 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo, mir ist das gleiche vor ein paar Tagen passiert. Ich wurde auch telefonisch im Nov.2017 geworben und habe am Telefon zu gesagt. Am 12.01.2018 habe ich 3 Tage vor Ablauf den kostenfreien Testeintrag per Einschreiben gekündigt. Meine Frage war vorab telefonisch bei "Zimmersuche 24", warum ich keinen Erfolg verzeichnen konnte, in den 2 Testmonaten. Eine unfreundliche Dame im Telefonservice hat mir sofort gesagt, dann müssen sie kündigen und fügte nach einem Wortwechsel hinzu, schreien sie mich nicht an. Sie hat danach das Gespräch von ihrer Seite beendet.
Die Kündigung wurde dann am 15.01.2018 per E-mail von der Geschäftsleitung bestätigt, mit der Auflage, dass ich jetzt 12 Monate 23,74 € = 284,88€ zu zahlen habe. Mit der Begründung, dass der Vertrag auf der Basis des Fernabsatzgesetzes nach §312 BGB geschlossen worden ist. Was es für mich auch immer aussagt, weiß kein Mensch?
Da ich das Schreiben per E-mail am 16.01.18 beanstandet habe, kam nach ein paar Stunden prompt die Antwort, mit folgenden Wortlaut:
Fakt ist, dass wir mit gerichtsfesten Nachweisen arbeiten. Der Vertrag wurde nachweislich zugestellt. Somit hätte ich Kenntnisse von Widerrufsfristen und Kündigungsfristen und hätte entsprechend fristgerecht reagieren können. Weiteren Schriftverkehr wird es von unserer Seite nicht mehr geben. Sollte die Rechnung nicht beglichen werden, geht diese in den normalen Mahnlauf und wenn nötig auch zur Inkassoübergabe bezw. klageweisen Betreibung.
Team Zimmersuche 24
Was ist das nur für eine unseriöse Firma, wo so viele Bürger sich mit dieser Telefonanwerbung auseinander setzen müssen?
Auch die aufgesetzte Anzeige von Zimmersuche 24 ist so mager annonciert, dass man jetzt nur sagen kann, es ist kein Cent wert. Ich wünsche mir, dass sehr viele noch auf dieser Seite Einträge schreiben. Ich werde mir jetzt eine Rechtsanwalt nehmen, um dieses unseriöses Handwerk zu schwächen.
Hoffentlich lesen viele Bürger meine Verärgerung, über Zimmersuche 24.
Null- Sterne
Nachtrag 6.2.2018
Hallo alle zusammen, da ich vor einigen Wochen, schon meine negativen Erfahrungen in einer Bewertung, über "Zimmersuche 24" dokumentiert habe und schon gleichzeitig den Rechtsweg über einen Anwalt meine Rechte suchen werde, ist hier jetzt mein Ergebnis.
Ich hatte erst mal im Vorfeld, in eigener Regie, ein hohes Aufkommen an Schriftverkehr, per E-Mail mit ZS24. Alle Antworten von ZS24 wurden in voller Härte zurück beantwortet. Danach habe ich dann eine Anwältin in meinem Ort kontaktiert.
"Frau Anwältin Marion Langenstroer Mühlenweg 13 in 47608 Geldern" aus dem Hause Stapelkamp.
Nach Überprüfung meiner Unterlagen hat sie mir gleich gesagt, dass ein Formfehler in den Unterlagen von ZS24 zu finden waren. Es heißt folgendermaßen im Schreiben von meiner Anwältin: Die von Ihnen verwendete Widerrufsbelehrung entspricht nicht den Vorgaben des § 356 Abs. 1BGB i.V. m. Art. 246§ 1 Abs.2 Nr. EGBGB. Aus diesen Vorschriften ergibt sich eindeutig, dass dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular beigefügt werden musste. Und diese Vorschrift war nicht bei meinen Unterlagen, von ZS24 dabei.
Eine Widerrufsbelehrung für den Endverbraucher, wenn man kein Gewerbe hat, muss gegeben sein. Die Abwicklung mit meiner Anwältin war problemlos, da alles per E-Mail abgewickelt wurde. Ich hatte kein persönliches Gespräch in Ihrem Büro.. Daher auch die volle Adresse von meiner Anwältin, wenn vielleicht Hilfe benötigt wird. Danach kam ein Schreiben von ZS24, wo wieder alle Rechte von ZS24 incl. allen Drohungen innerhalb von 24 Std. zurück und räumten mir gleich einen Nachlass von 50% ein. Dieses Einknicken von ZS24 habe ich mit Absprache meiner Anwältin zugestimmt und den Rest von 142,-€ bezahlt.
Ich habe deshalb so entschieden, da es dann nur noch um einen Betrag von 142,- € handelte und wollte auch damit weitere Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.
Man kann sich jetzt darum streiten, ob es richtig oder falsch war?
Am 06.02.2018 habe ich dann an die Geschäftsleitung von ZS24 einen passenden Abschlussbrief geschrieben, über die Firmenmachenschaften, der nicht gerechtfertigten Rechnungen. Jeder, wenn er möchte, kann von mir den Brief von mir bekommen! Frau Liesel Zahn, (steht auch im Netzt bei ZS24) wo ich schriftlich und telefonisch mit in Kontakt stehe, hat den Brief schon lesen dürfen. Sie würde sich gerne wünschen und freuen, dass ich den Brief auch ins Netz setzen würde. Der Brief ist sehr ausführlich und zutreffend, so Frau Liesel Zahn. Wer sich für diesen Briefinhalt interessiert, um vielleicht ein weiteres Vorgehen gegen ZS24 etwas mehr in der Hand zu haben, kann gerne per Mail den Brief bei mir abrufen. Hier meine E-Mail Adresse: S. [email protected]. Ich denke, dass man auch so kommunizieren kann, um mehr Inhalte zu bekommen. Weiterhin wünsche ich "allen" viel Erfolg in der Sache und gebt nicht auf!!! Viele Grüße Siegfried Bloemen
23 von 24 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich muss hier leider 1 Stern geben, normalerweise wären minus 5 Sterne gerechtfertigt. Die Machenschaften dieser Firma sind in jeder Hinsicht unseriös. Ich kann mich den Vorschreibern nur anschliesen. Ich habe dem telefonischen WERBEANRUF zu einem Probezeitraum von 2 Monaten zugestimmt. Als ich mir die Seite dann angesehen habe, die grotenschlecht ist, habe ich mich 5 Tage später entschlossen sofort per E-Mail zu kündigen. Für mich war die Sache im Grunde erledigt. Die Kündigung ist lt. ZS24 natürlich NIE angekommen. Zum Test habe ich ZS24 angeschrieben, und die erhaltene Rechnung reklamiert, wohlbemerkt mit der selben e-mail mit der ich damals gekündigt habe !!!! und siehe ich bekam sofort eine Antwort incl. aller rechtlichen Urteile der Vergangenheit.
Na ja, dann ging die machinerie los......1.Mahnung 2.Mahnung. Vergleichsangebot und jetzt warte ich was noch kommt.
Ich habe die Bundesnetzagentur angeschrieben, wegen unerlaubtem Werbeanruf. Habe den Fall geschildert. Diese haben schnell geantwortet und ich sollte alles was ich an schriftlichem habe einsenden was ich auch sofort getan habe. Ich warte noch auf eine Reaktion. Desweiteren habe ich den Datenschutzbeauftragten des Saarlandes angeschrieben.
Na ja man muss einen langen Atem haben. Ich schliese mich gerne jedem an der weiter ist wie ich und eine Klage anstrebt.
15 von 16 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Eigentlich wollte ich für mich das Thema AVAS abschließen. Da mich aber immer wieder oft verzweifelte Anrufe von Neubetroffenen erreichen, die mich fragen, wie die Sache damals bei mir ausgegangen ist, hier mal eine kurze Zusammenfassung und ein paar Verhaltenstipps.
Die ungerechtfertigte Forderung von Z.24 an mich ist nun bereits über 4 Jahre her. Ein gerichtlicher Mahnbescheid (dem ich widersprochen habe) liegt bereits über ein Jahr zurück. Avas hatte nach meinem Widerspruch die Forderung gegenüber dem Gericht zurück gezogen.
Wichtig ist folgendes:
- widersprecht einer schriftlichen Zahlungsaufforderung sofort per Übergabeeinschreiben, wenn sie nach eurem Dafürhalten nicht gerechtfertigt ist. schaut euch die verlangten Preise an. auf vergleichbaren Portalen zahlt man selten mehr als 150,00 € Jahresbeitrag, je nach Kategorie ist man schon mit 50,00 – 70,00 € richtig gut präsentiert.
schaut in die AGB´s und die Datenschutzerklärung von Z.24 und sichert euch den Stand per Ausdruck zum Zeitpunkt des (angeblichen) Vertragsabschlusses (besonders auf die Widerrufsbelehrung achten!). Seit ich das erste mal 2013 mit der Fa. ungewollt Kontakt hatte, wurden diese schon mehrfach überarbeitet.
loggt euch NIEMALS unter den zugesandten Kundendaten in dem euch zugeordneten Kundenkonto ein, es sei denn ihr wünscht diesen Werbeeintrag explizit!
wenn ihr keine Vertragsunterlagen (Einwurfeinschreiben) erhalten habt, dann werden euch diese i.d.r nochmals per email übersendet, incl. einer Einschreibennummer. Sichert euch diese Nummer und vergleicht sie mit derjenigen, die auf dem Nachforschungsauftrag steht, der euch irgendwann erreichen wird, oder startet selbst einen Nachforschungsauftrag. Erfahrungswert: die Nummern stimmen oft nicht überein.
sichert prinzipiell JEDEN Kontakt mit der Firma, egal ob schriftlich, telefonisch (Gedächtnisprotokoll schreiben), oder per email (Screenshot machen) und bewahrt diese Unterlagen gut auf.
auf den Seiten von Z. 24 sind keine Preise (für Werbeeinträge) zu finden. Wer auf den Button „wer kann hier inserieren“ klickt, wird darüber belehrt dass man per Anruf oder email ein persönliches Angebot unterbreitet bekommt. Ob das seriös ist, überlasse ich der Beurteilung durch die Rechtsexperten....
Im übrigen sind seit 2013 lt. Bundesnetzagentur telefonische Werbeanrufe verboten, sofern seitens des Angerufenen keine schriftliche Einwilligung dazu vorliegt.
Wer sich die o.g. angesprochenen AGB´s und Datenschutzerklärungen genau ansieht, wird feststellen, dass die hier oft angesprochenen Ängste bezüglich einer Zahlungsverpflichtung (vorausgesetzt der Probeeintrag wurde fristgerecht gekündigt) unnötig sind.
Und last not least, lasst euch nicht ins Bockshorn jagen, behaltet die Nerven!
Ich wünsche allen hier Betroffenen viel Kraft und Erfolg beim Kampf um die Durchsetzung ihrer Rechte.
25 von 27 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich schaue nach längerer Zeit hier mal wieder rein und sehe dass diese Firma immer noch unterwegs ist. Wir haben vor 2 -3 Jahren das selbe durch. Angeblicher Vertrag, Einschreiben nie angekommen usw. Wir haben insgesamt 2 Mahnschreiben und 3 Inkassoschreiben bekommen - jedesmal nett und bestimmt die Forderung zurückgewiesen und das wars. Seitdem lässt die Firma uns in Ruhe. Das wollte ich euch mal schreiben, damit ihr seht dass man aus der Sache auch gut wieder rauskommt. Allerdings liefen damals einige Anzeigen gegen den Chef diesen Firma. Zu einer Verurteilung scheint es leider nicht gekommen zu sein.
Liebe Grüße
28 von 30 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Diese Firma hat mich am 23.10.17 telefonisch kontaktiert mit der bitte meine Daten abzugleichen. Habe dies gemacht und viele Fragen mit „ja“ beantwortet. Am nächsten Tag habe ich ein schreiben der Firma bekommen das ich einen mündlichen Vertrag abgeschlossen habe!
Das natürlich nie der Fall war!
Absolute Frechheit! Kann jedem nur raten AUF KEINEN FALL ZU BEZAHLEN und Anzeige bei der Polizei erstatten!!
26 von 27 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Bereits 2015 war auch auf dieses Portal reingefallen, hatte aber fristgerecht gekündigt und alles war i. O. Am Tel. wurde der Preis für die anfallenden Kosten nach Ablauf der Testphase nicht genannt, stand dann nur im Vertrag. Bei dieser Summe hätte ich mich nicht einmal auf eine Testphase eingelassen!
Am 1. Tag nach meinem Urlaub habe ich wieder solch einen Anruf erhalten ... mich leider darauf eingelassen und den Kündigungstermin verpaßt! Jetzt waren 427,-- Euro fällig - automatisch Premiumeintrag. Habe Schriftlich aufgefordert, nach Ablauf des Vertrages sofort meine Daten im System zu löschen und mir jegliche Anrufe verbeten - wird wohl jetzt auch nichts mehr nützen! Also Achtung: Besonders in Phasen mit erhöhtem Arbeitsanfall am Besten auf keine Gespräche einlassen - nicht nur von diesem dubiosen Unternehmen! Bisher kein einziger Kunde über das Portal gekommen ...
28 von 29 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
In der Testphase nicht eingloggt, Kündigung bereits 4 Wochen vor Fristende geschickt (leider nicht per Einschreiben). Die Kündigung kam natürlich nicht an.
Wie man in sehr vielen anderen Bewertungen liest, ist es wohl gang und gebe in dieser Firma, dass Post nicht ankommt.
Die Jahresgebühr von knapp 300 Euro soll nun fällig werden.
21 von 21 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo !
Mir erging es wie vielen anderen hier deshalb fasse ich mich kurz. Testzeitraum angeboten bekommen, sofort per mail gekündigt, keine Rückmeldung bekommen, Rechnung bekommen über 284.-€, von mir reklamiert per mail, sofortige rückmeldung bekommen (!!) incl. vieler Urteile, sofort wurde von mir eine Sendebestätigung verlangt (schon seltsam !) Sperrung meines Accounts und meiner Anzeige. Ich habe dann ein Einschreiben versand und dennen klargemacht das ich die Rechnung nicht bezahlen werde, und kündigte alle weitere Verträge die denen ihrer meinung zustandekommen. Ich werde die Rechnung, sowie alle anderen Kosten die ich bestimmt noch bekommen werde nicht bezahlen. So wie ich gehört habe kommen noch Briefe vom Inkassobüro und vom Rechtsanwalt. Wenn die was von mir wollen dann müssen die mich vor Gericht holen. Dann schauen wir mal wie das ausgeht. Man darf solchen Firmen kein Geld schicken nur damit man seine Ruhe hat, nur so können die immer weiter machen.
30 von 30 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich hatte nach einem Werbeanruf vor 2 oder 3 Jahren schon einmal einen Vertrag mit Zimmersuche24.com abgeschlossen, diesen innerhalb der Frist per Einschreiben gekündigt. Das hatte problemlos funktioniert. Nach einem neuen Anruf in diesem Jahr hatte ich daher für die Vertragskündigung des Vertrags auf das Einschreiben verzichtet und die Kündigung nur per Standardbrief versendet. Nachdem ich keine Kündigungsbestätigung erhalten hatte, habe ich die Kündigung noch einmal - und dann per Einschreiben verschickt - und siehe da: es wurde per mail reagiert. Allerdings mit dem Hinweis, dass das 1. Kündigungsschreiben (ohne Einschreiben) nicht vorliegt und die Kündigungsfrist nun schon abgelaufen sei, so dass man die Kündigung leider erst zum 1.9.2018 bestätigen kann. Die förmliche Kündigungsbestätigung sollte der mail als Anlage beigefügt sein, fehlte aber. Ich habe diese nun per Einschreiben/Rückschein angefordert. Mal sehen, wie es weitergeht...
Mein Rat: Am Besten schon beim ersten Anruf gleich auflegen und sich in kein Gespräch verwickeln lassen!!!
18 von 19 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo Ihr Leidensgefährten!!! Ich habe genau das Gleiche Elend mit AVAS durch, wie die meisten hier berichten. Voriges Jahr habe ich "blauäugig" weil man zu viel um die Ohren hat einfach bezahlt und aber wenige Tage später per mail gekündigt, damit mir das im nächsten Jahr nicht wieder passiert. Auch mit der schriftlichen Aufforderung eine Kündigungsbestätigung zu schicken, die natürlich nie kam. Aber nun habe ich natürlich wieder die nächste Rechnung bekommen - is klar :-((( Was zum Teufel mache ich denn nun, Du kommst ja aus den Fängen dieser Firma gar nicht mehr raus, oder wie ???
Hat jemand einen Rat ???
11 von 12 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Es tröstet, gleich nach der ersten "letzten Zahlungserinnerung" die Kommentare zu lesen! Wie geht es weiter.
Habe vor der letzten Zahlungsaufforderung nicht mal eine Rechnung erhalten.
Und der Widerruf per Mail sei nicht angekommen, weil so viel im Netz verschwinde.
Wie erfährt man, wenn eine Klage erfolgreich war?
Und - welche webseite bewerte ich?
9 von 11 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Das, was viele Kunden erlebten, habe ich auch mit dieser "Firma" erlebt.
Offenbar scheint es ein Geschäftsmodell dieses Hauses zu sein, an das Geld anderer Leute zu kommen. Auch meine meine schriftliche Kündigung lag nicht vor, konnte aber durch eine Kopie den Nachweis erbringen.
Ich werde die Verbraucherzentrale über diese Machenschaften informieren.
21 von 23 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe mich auch auf eine Testphase eingelassen, mein Kündigungsschreiben ist angeblich nicht eingegangen. Jetzt bekomme ich Mahnung von einem Rechtsanwalt, der ein Inkassobüro betreibt. Heute habe ich eine Anzeige wegen Nötigung und versuchtem Betrug bei der Polizei erstattet.
30 von 30 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Habe im Sep.2016 einen Anruf erhalten und für 2 Monate einen kostenlosen
Eintrag - bis 01.03.2017 in das Internetportal Zimmersuche24 zugestimmt und am 03.01.2017 per Mail gekündigt.
Das Unternehmen Avas Marketing - Zimmersuche24 - erkennt die Kündigung nicht an, da ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe "Kündigung schriftlich mit original Unterschrift "
Die Firma selbst arbeitet per Telefonanruf und beharrt jetzt auf Ihr Recht.
Überhaupt nicht Kundenfreundlich...
20 von 22 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo,bin ebenfalls Betroffener der sehr dubiosen Geschäfte der Firma AVAS.
Brauche nicht zu schreiben wie es bei mir abgelaufen ist,denn die aufgelisteten Berichte ähneln sich nicht nur ,sondern gleichen sich exakt.
Nach einem Schreiben von mir an die Fa.AVAS, die ich bat ,meine gesammelten Daten offen zu legen und meine Seite zu löschen,ist schon etwas seltsames passiert.
Die Seite ist nach etwa einer Stunde auch wunschgemäß entfernt worden ,was ich sehen konnte.Allerdings sind auf einmal , von allen anderen Inseraten aus Wolfsburg alle Bilder verschwunden die eine Stunde vorher noch angesehen werden konnten.
Meine Bilder auf diesem Portal hat die Firma sich von meiner Web Seite unberechtigter Weise geklaut.
Zum Glück habe ich einen Ausdruck der AVAS-Seite.
Die haben einfach Urheberrecht missachtet.Ich glaube , das ist auch strafbar.
24 von 24 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
2 Monate gratis Werbung mitgenommen. Damit es nicht kostenpflichtig wird, einfach gleich per Fax dieses Angebot gekündigt. Bestätigung per Email erhalten, alles okay & kein Grund zur Beanstandung.
9 von 17 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Ich habe neulich von "Zimmersuche24" telefonisch eine kostelose Testphase für 2 Monate angeboten bekommen. Die Dame am Telefon versicherte mir, dass diese Testphase nach den 2 Monaten nicht stillschweigend in einen festen Vertrag übergeht. Wenn ich das aber wollte... dann müsste ich mich melden....! Heute habe ich per Einschreiben die Unterlagen erhalten, und siehe da, ohne Kündigung läuft das ganze einfach weiter....! Ich habe sofort schriftlich per Email gekündigt, und einige Minuten später auch die Bestätigung erhalten. Bin froh, dass ich das ganze so schnell abhaken kann.
13 von 13 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Hallo,
habe auch gerade ein Einschreiben erhalten. Etwas ungewöhnlich, dass Unterlagen für das Angebot per Einschreiben kommen, aber hab das ja jetzt alles "Schwarz-auf-Weiß". Wir haben als Gästezimmer zwar nur 2 Doppel- und ein Einzelzimmer in unserer Einliegerwohnung, aber momentan ist die Belegung mies. Habe von der Zimmersuche24 einen Anruf bekommen und wollte die 2 Monate kostenlos einfach mal ausprobieren - sollen ja kostenlos sein (steht auch auf dem Schreiben).
Nun gut - dass das nach den 2 Monaten etwas kosten soll ...ist halt wie ein Zeitungs-Abo, muss man denen ebend faxen, dass danach keine "Weiterführung" gewollt ist (will ja nix bezahlen) -
ABER !!!! ...2 Monate kostenlose Werbung ???? ...nehme ich doch mit !!!!
Liebe Grüße aus Sonthofen
Eure Iris
6 von 8 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Wir bekamen heute ein Einschreiben mit Vertragsunterlagen. Telefonisch wurde uns mitgeteilt, man könne schon jetzt Bilder einstellen. Im Vertrag seht allerdings, dass man sein Widerrufsrecht bereits verliert, wenn man sich mit den angegebenen Daten einlockt. Auf unser Schreiben hin bekamen wir schnell eine Antwort, dass dies ein normales Geschäftsgebaren wäre.
Ich kann vor dieser Firma nur warnen!
Ich kann für so ein Geschäftsgebaren noch nicht mal einen Stern geben.
Leider ist eine Bewertung ohne Stern nicht möglich.
22 von 23 Personen fanden diese Bewertung hilfreich
Die Website enthält keine bedenklichen Inhalte und kann sowohl von Minderjährigen als auch in der Arbeit genutzt werden.
Kriterium | Einschätzung | |
---|---|---|
Google Safebrowsing |
Sicher | |
Jugendfrei |
||
Safe for Work |
||
Webwiki Bewertungen |
109 Bewertungen |
|
Wenig vertrauenswürdig! 0% |
Das mit dem erstelllen der Seite für die "Testphase" hätten Sie nicht machen sollen. Oder noch schnell wenigstens ein Fax abschicken,damit Sie was ind er Hand haben!
Beitrag kommentieren