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Erfahrungen und Bewertungen zu Clever-x.de

Zu der Website Clever-x.de wurden insgesamt 4 Bewertungen abgegeben. Nachfolgend sind die neuesten Bewertungen aufgelistet.

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PA
(1 von 5 Punkte)
schrieb vor 5 Jahren
Spanien, Navalcarnero, 1 Bewertung

Kann ich überhaupt nicht empfehlen!!!
Die Kommunikation ist fürchtbar. Ich bekomme seit Monaten mein Steuerbescheid nicht zugestellt. Ich versteh nicht was daran so schwer ist, eine Kopie des Bescheids dem Mandaten zu zusenden. Eine unverschämtheit, dass man wegen sowas Monate lang hinterher telefonieren muss, und noch immer keine Rückmeldung erhält. Man wird einfach ignoriert.
Weiteres Beispiel, für die Steuererklärung wurde ich extra ins Büro bestellt, um diese abzuholen, als ich dort war hieß es im Empfang: Die Unterlagen wurden mit der Post rausgeschickt, da es nicht an dem Empfang kommuniziert wurde. Als hätte man nichts besseres zu tun.

Soviel zur Kommunikation!!!

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Nino R. / Wiesbaden
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 7 Jahren
Spanien, Las Palmas de Gran Canaria, 1 Bewertung

Hallo liebe Blogger, ich hab mich getraut, obwohl hier so einiges Negatives beschrieben wurde ... ich kanns nicht so wiedergeben und so nicht bestätigen. Steuer abgegeben, Rechnung bekommen, Rechnung bezahlt, genau 18 Tage später war meine Steuer da... Preis top! Bei meinem alten Verein habe ich ca. 280 € bezahlt. Vorsichtshalber habe ich zum Ende des Jahres gekündigt, Kündigung wurde bestätigt... Viele Grüße, Nino R. aus Wiesbaden

3 von 3 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Manuela S.
(5 von 5 Punkte)
schrieb vor 7 Jahren
Deutschland, Ohningen, 1 Bewertung

bin zufällig auf diese Blog gestoßen. Ich kann die Kommentare nicht ganz nachvollziehen. Bin seit 3 Jahren Mitglied und lasse dort meine Steuer erledigen. Alles in allem bin ich zufrieden. Meine persönlichen Gespräch vereinbare ich telefonisch und bekomme dort auch Termine noch um 19 Uhr, was ist nicht als selbstverständlich empfinde.
Als ich dieses Jahr meine Rechnung 6 Monate später gezahlt habe (ich gebe zu, da bin ich nachlässig), hatte ich noch nichts von Anwälten im Briefkasten.
Kommt mir irgendwie hier alles seltsam vor und kann das so nicht bestätigen ...

6 von 6 Personen fanden diese Bewertung hilfreich


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Kommentare zur Bewertung

Cecilia S.
Cecilia S. kommentierte vor 7 Jahren

Kündigungen und Kündigungsfristen; Kommentierung von Clever X Lohnsteuerhilfeverein e.V.:

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte ehemalige Mitglieder,
da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf jeden einzelnen Fall hier im Blog konkret eingehen dürfen, werden wir nun die kritisierten Punkte verallgemeinert beantworten.
Wir geben uns viel Mühe, einem neuen Mitgliedsinteressenten unsere Satzung und dortigen „Spielregeln“ zu erläutern. Dennoch empfehlen wir jedem, unsere Satzung selbst gewissenhaft zu lesen (http://clever-x.de/files/neufassung_satzung_clever_x_2014_1.pdf).

Da wir von der Satzung, auch aus aufsichtsbehördlichen Gründen nicht abweichen dürfen, sind wir beispielsweise gezwungen, Mitgliedsbeiträge bei fehlender oder nicht fristgerechter Kündigung anwaltlich beizutreiben. Denn anders als bei einer Beauftragung eines Steuerberaters, zahlen Sie bei einem Verein lediglich einen Mitgliedsbeitrag, der auch dann zu entrichten ist, wenn ein Mitglied die Leistung gar nicht in Anspruch nimmt.

Sollte jemand den Wunsch haben, aus unserem Verein auszutreten, sollten Sie unbedingt die Kündigungsfristen beachten. Diese betragen 3 Monate zum Jahresende. Bei einer Kündigungen generell sollte man m. E. n. beachten, dass diese in unterschriebener Form vorliegt. Eine Zustellung sollte daher entweder persönlich, per Einschreiben oder in gescannter Form per Email oder Fax erfolgen.
Wenn Sie am 01.12. eines Jahres kündigen, sind Sie gezwungenermaßen auch noch im kommenden Kalenderjahr Mitglied und zu Zahlungen verpflichtet, wenn die Kündigung bei uns am 30.09. eingeht nicht mehr. Ist übrigens bei ganz vielen Vereinen so. Hört sich zwar ungerecht an, weil das ehemalige Mitglied immer das Gefühl hat „Ihr habt für mich doch nichts mehr getan“. Aber gerade auf das „etwas getan haben“ kommt es bei Vereinsmitgliedsbeiträgen nicht an. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind sämtliche Aufwendungen von uns abgegolten, sie sind aber zu entrichten unabhängig von einer Inanspruchnahme von Leistungen.

Wir haben immer wieder mal die Situation, dass Mitglieder sich Anfang eines Kalenderjahres nach Rechnungstellung durch uns mit uns in Verbindung setzen und mitteilen „dieses Jahr will ich aber keine Steuer machen“ oder sogar behaupten „ich habe doch eine Kündigung geschickt“. Wenn diese bei uns nicht eingegangen ist, können wir diese nicht berücksichtigen. Auch dann nachträglich eine Kündigung als Word-Dokument zu mailen und zu behaupten, man hätte genau dieses Dokument per Post geschickt, hilft hier leider nicht. Uns freut ein solches daraufhin folgendes Streitgespräch auch nicht und wir haben, was in diesem Blog fälschlicherweise behauptet wird, kein Interesse, irgendjemanden an uns „zwangsweise“ zu binden.

Aber mal ehrlich, was ist denn in der heutigen Zeit so schwer daran, eine Kündigung per Einschreiben-Einwurf oder noch einfacher, das unterschrieben Dokument an infoatclever-x.de zu senden? Es wäre für das ausscheidende Mitglied der rechtssicherste Weg, im Zweifel nachweisbar und würde unnötige Diskussionen und Ärger vermeiden.

Viele Grüße
Ihr Team von Clever X

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Joachim Kunert
(4 von 5 Punkte)
schrieb vor 9 Jahren
Deutschland, Buhlerzell, 1 Bewertung

Wer nach der Vereinigten Lohnsteuerhilfe sucht, sollte vielleicht doch besser das Original nehmen, denn persönliche Beratung ist in Steuersachen (bis auf ganz einfache Fälle, die der Steuerpflichtige selbst hinkriegt) durch nichts zu ersetzen. Dafür sind die Lebenssachverhalte und das Steuerrecht zu komplex.

Aber die Webseite spricht die Zielgruppe ganz gut an.

Trotzdem viel Glück!

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